Ausbildung

Die Anforderungen an die Einsatzkräfte der Feuerwehren werden durch die fortschreitende Technisierung, Häufung von Gefahrenpotentialen sowie einer immer größer werdenden Vielfalt bei technischen Hilfeleistungen immer umfangreicher. Diese stetig wachsenden Anforderungen erforden eine fundierte Ausbildung der Feuerwehrangehörigen im Rahmen von Lehrgängen und einer fortlaufenden Ausbildung durch den Übungenbetrieb am Standort.

Die Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr Meersburg gliedert sich in die Bereiche:

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) regelt bundesweit die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren.

Standortbezogene Truppausbildung in Meersburg

Die Truppausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr unterteilt sich in die Truppmannausbildung und die anschließende Truppführerausbildung.

Die Truppmannausbildung ist die Pflichtausbildung für jedes neue Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr und wird standortübergreifend, d.h. unter Beteiligung mehrerer Freiwilliger Feuerwehren des Bodenseekreises, durchgeführt. Der erste Teil der Truppmannausbildung wird im Rahmen des Grundausbildungslehrgangs absolviert der 70 Unterrichtsstunden umfasst. Der anschließende zweiten Teil erstreckt sich über zwei Jahre und wird durch den laufenden Übungsbetrieb am Standort abgedeckt. Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen außerdem die Lehrgänge Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger absolviert werden.

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Truppmannausbildung folgt der Lehrgang Truppführer mit einem Umfang von 35 Unterrichtsstunden. Ziel dieses Lehrgangs ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.

Folgende Themengebiete sind unter anderem Inhalt der Truppausbildung:

Technische Ausbildung

Sprechfunker

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Hierfür lernen die Lehrgangsteilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen und die anwendungsbezogenen physikalischen Grundlagen des Sprechfunks kennen. Ferner wird die Handhabung der verschiedenen Hand- und Fahrzeugfunkgeräte vermittelt.

Der Lehrgang wird auf Kreisebene am Standort Friedrichshafen durchgeführt.

Atemschutzgeräteträger

Der Lehrgang wird auf Kreisebene am Standort Überlingen durchgeführt.

Maschinist für Löschfahrzeuge

Die Maschinistenausbildung im Bodenseekreis wurde in den vergangenen 30 Jahren bereits über 50 mal in Meerburg durchgeführt.

Maschinist für Drehleitern

Der Lehrgang wird an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal durchgeführt.

Technische Hilfeleistung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur Richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfangs.

Der Lehrgang wird auf Kreisebene am Standort Friedrichshafen durchgeführt.

Führungsausbildung

Im Rahmen der Führungsausbildung werden an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal die folgenden Lehrgänge durchgeführt. Die beiden Lehrgänge dauern jeweils 10 Tage und bilden die Grundlage für weiterführende Führungslehrgänge, wie z.B. Leiter einer Feuerwehr oder Verbandsführer.

Gruppenführer

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe.

Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Lehrgang sind die erfolgreich absolvierten Lehrgänge Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger (kann in Ausnahmefällen entfallen, falls arbeitsmedizinische Gründe eine Teilnahme an diesem Lehrgang ausschließen) sowie der Lehrgang Truppführer.

Zugführer

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschliesslich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweitereten Zuges.

Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist der erfolgreich absolvierte Lehrgang Gruppenführer.

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